

Kanzlei
Know-how
Wir wollen, dass unsere Mandanten das ihnen zur Verfügung stehende Forschungs- und Entwicklungsbudget optimal nutzen. Deshalb kümmern wir uns nicht nur um die Erlangung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern. Auch die Anfertigung von Lizenz- und Kooperationsverträgen, welche die Ein- und Auslizenzierung von gewerblichen Schutzrechten betreffen, zählt zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.Der strategischen Ausrichtung des Schutzrechtsportfolios kommt eine immer größer werdende Bedeutung zu. Wir erarbeiten daher gemeinsam mit unseren Mandanten umfassende Schutzrechtsstrategien. Hierbei werden das Schutzrechtsportfolio, die Anmeldungsstrategie und die Forschungsschwerpunkte mit der Unternehmensstrategie in Einklang gebracht.
Das Know-how unserer Anwälte deckt sämtliche technischen Bereiche ab, insbesondere organische Chemie, anorganische Chemie, Polymerwissenschaften, medizinische Chemie, pharmazeutische Technologie, Biochemie, Biotechnologie, Maschinenbau, Energietechnik, Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik, Mikroelektronik, Mikromechanik, Telekommunikation, Verfahrenstechnik sowie Nanotechnologie. Bei der Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten arbeiten wir mit den Kollegen zusammen, mit denen unsere Mandanten bereits gute Erfahrungen gemacht haben.
Bei Bedarf empfehlen wir aber auch gerne Kollegen, die auf dem jeweiligen Fachgebiet über eine besondere Expertise verfügen.
Die Anwälte und Mitarbeiter von Kutzenberger & Wolff sind sich bewusst, dass der Erfolg der Kanzlei auf der Qualität unserer rechtlichen und fachlichen Beratung und Vertretung sowie einem zuverlässigen, auf den jeweiligen Mandanten zugeschnittenen Service basiert. Diese Qualität und diesen Service nicht nur zu sichern, sondern stets weiter zu verbessern, steht im Vordergrund unserer kontinuierlichen Bemühungen. Nur qualitativ hochwertige Arbeit in Verbindung mit einem ausgezeichneten Service kann langfristig das Vertrauen rechtfertigen, das Kutzenberger & Wolff bei seinen Mandanten genießt.
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