Fortschritte in Richtung des einheitlichen Patentgerichts

Deutschland hat das Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht ratifiziert. Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines einheitlichen Patentgerichts im europäischen Rahmen dar. Nach jahrelangen Verzögerungen rückt die grundlegende Umgestaltung des europäischen Patentrechts mit einem einheitlichen Gericht, in dessen Zuständigkeit sowohl Rechtsverletzungen als auch die Rechtsgültigkeit von Schutzrechten fällt, damit in greifbare Nähe.

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/0927_Einheitliches_Patentgericht.html