Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

Überraschenderweise hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts für nichtig erklärt, da die Übertragung von Hoheitsrechten auf das Einheitliche Patentgericht mit der für Verfassungsänderungen erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit vom Bundestag hätte entschieden werden müssen.

Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts